Hair Master
Haare sind unsere Leidenschaft

Negativer Coronatest



Ab Dienstag  den 20.4.21  können Sie Ihren Termin bei uns  nur mit einem tagesaktuellen  negativen COVID-19 Schnelltest  wahrnehmen.




Aktualisiert ab 19.04.21 laut Gesetzgeber:
Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests,
einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.).  
Uns selbst testen wir mehrmals wöchentlich um Sie und auch unsere Mitarbeiter zu schützen.
Wir setzen selbstverständlich alle geltenden Schutzstandards strengstens um und nehmen die Hygienemaßnahmen zu Ihrer und unserer Sicherheit sehr ernst.



Wir freuen uns auf Sie!

Friseur Hair Master wünscht Frohe Ostern!

 Friseur Hair Master želi sretan Uskrs!


 

aufgrund der Allgemeinverfügung  des Landes Baden Württemberg  für Friseure bleibt unser Salon bis zum 10.01.2021 geschlossen!27.10.2020 

Betriebsferien

Liebe Kunden,

wir haben vom 03.11.2020 bis 09.11.2020 aufgrund von

Betriebsferien geschlossen.

Weitere Informationen auf unserer Webseite: www.hairmaster-stuttgart.de

Bleibt gesund.

Lg Euer Hair Master Team 

Feed

06.08.2020, 21:30

Betriebsurlaub

Liebe Kundinnen und Kunden , wir machen ab dem 10.08.2020 bis zum 17.08.2020 Urlaub. Am 18.08.2020 sind wir wie gewohnt wieder für euch da ! Liebe Grüße Sladi (Ihr Friseur Hair Master Stuttgart)   mehr




Salon wegen Allergieschock voraussichtlich bis Freitag den 24.07.2020 geschloßen

Feed

21.07.2020, 09:19

Salon wegen Allergieschock bei Sladi bis 24.07.2020 geschlossen

Liebe Kundinnen und Kunden, leider habe ich nach einen Insektenbiss einen Allergieschock erlitten und bin Arbeitsunfähig bis 24.07.2020. Sobald meine Hand abschwillt bin ich für Euch wieder da. Termine werden...   mehr




Hygieneplan nach dem Standard des Zentralverbandes

 

 

Zur Berufsgenosssenschaft

 

 

Preisanpassung

Liebe Kundinnen und Kunden wir sagen DANKE dass Sie uns die Treue gehalten haben.

Leider haben wir aufgrund der Auflagen ,betreffend der Wiedereröffnung unseres Betriebes erhebliche Mehrkosten , die wir nicht komplett alleine tragen können.

Wir müssen daher unsere Preise zum 4. Mai 2020 infolgedessen anpassen.


Wiedereröffnung unseres Salons am 04. Mai 2020 


Liebe Kundinnen und Kunden,

wir dürfen ab Montag den 04. Mai 2020 laut  Landesregierung unsere Türen wieder für Sie öffnen.

Termine können jetzt schon unter der Mobilfunknummer 0176 / 975 811 65 telefonisch oder per WhatsApp vereinbart werden ,jedoch werden bereits bestehende Termine die vor dem 04. Mai 2020  vereinbart wurden ,bevorzugt behandelt.

Um die Gesundheit aller Beteiligten so optimal wie möglich zu gewährleisten zu können ,müssen wir uns an die verschärften Hygiene-und Sicherheitsmaßnahmen  der Landesregierung halten.

  • Termine müssen vorab vereinbart worden sein
  • Das tragen einer Schutzmaske ist für Sie und uns Pflicht
  • Wir dürfen nur an von uns gewaschenen Haaren schneiden
  • Bitte kommen Sie pünktlich 
  • Halten Sie ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter 
  • Keine Begleitpersonen , auch keine Kinder
  • Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen.
  • Damit Infektionsketten nachvollzogen werde können müssen Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen.
    Der Arbeitsschutzstandard sagt „Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind“.
    Ob der Standard ab Mai auch eingehalten wird, werden die Ordnungsämter und die Berufsgenossenschaft kontrollieren.

    Wir wünschen Ihnen von Herzen, dass Sie gesund und unbeschadet durch diese Krise kommen.
    Für Ihr  Vertrauen danken wir Ihnen und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

    In herzlicher Verbundenheit Ihre  Sladi


Der am  Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, regelt unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen.
Zum Anzeigen bitte auf den Text klicken (Hier der komplette Text als Pdf-Datei) 

 
 
 
 
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